Fundbüro

Fundbüro in der Stadt Erlangen

Das Fundbüro wurde am 01.01.1995 von der Stadt Erlangen übernommen und in den Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. eingegliedert. Bei uns können Sie Fundsachen abgeben und verlorene Wertgegenstände melden.

Bitte beachten Sie, dass es in der Regel 5 bis 10 Werktage, manchmal aber auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache bei uns abgegeben wird. Das Fundbüro nimmt die Fundsache entgegen und verwahrt sie, bis der Eigentümer gefunden ist, sich meldet oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Nicht abgeholte Fundsachen oder Fundsachen ohne Eigentumsvorbehalt werden direkt von der Caritas verwertet. Der Erlös steht den satzungsgemäßen Zwecken der Caritas zur Verfügung.

Wir erhalten regelmäßig Fundsachen von den

  • Verkehrsbetrieben
  • der Erlanger Polizei
  • einigen Erlanger Geschäften sowie Institutionen
  • Taxen
  • Schwimmbädern


Bei verlorenen Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen bitten wir Sie, persönlich im Fundbüro vorzusprechen, da telefonische oder schriftliche Auskünfte nur schwer möglich sind.

Kontakt

Fundbüro in der Stadt Erlangen

Öffnungszeiten

Montag | Mittwoch:
09.45 – 13.30 Uhr
Donnerstag:
13.15 – 17.00 Uhr
Freitag:
09.45 – 13.30 Uhr

Montag | Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:

09.45 – 13.30 Uhr
13.15 – 17.00 Uhr
09.45 – 13.30 Uhr

Fundsachen

Jeder Fund, der einen Wert von 10,00 € übersteigt, ist unverzüglich zu melden. Die Nichtmeldung bzw. Nichtabgabe von Fundsachen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung!

Abgeben einer Fundsache

Sie können Ihre Fundsache während unserer Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben. Sollte Ihnen dies zeitlich nicht möglich sein, können Sie die Fundsache auch während der Öffnungszeiten des Hauses Kirchlicher Dienste abgeben:

  • Mo. – Do.: 07.30 – 17.30 Uhr
  • Freitag: 07.30 – 14.00 Uhr

Ihre Fundanzeige selbst ausfüllen und unseren Fundbriefkasten nutzen.

Rechte des Finders

Als Finder:in können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns meldet. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und ob Sie einen Finderlohn beanspruchen.

Amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht ausgehändigt werden.

Finderlohn

Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes:

  • Wert bis 500,00 €: Finderlohn beträgt einen festgelegten Prozentsatz des Wertes.
  • Wert über 500,00 €: Finderlohn beträgt einen weiteren Prozentsatz des über 500,00 € hinaus gehenden Wertes.

Nutzen Sie unser Verlustformular, damit wir für Sie die vorhandenen und eingehenden Fundsachen entsprechend prüfen können. Sie erhalten selbstverständlich eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand tatsächlich bei uns registriert ist.

Ihre Verlustanzeige können Sie auf verschiedenen Wegen bei uns einreichen:

  • Telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten
  • Verlustmeldung in Fundbürobriefkasten einwerfen
  • Online Verlustanzeige

Weitere Informationen

Aufbewahrungsfrist

Fundsachen werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Geringwertige Fundsachen unter 10 Euro werden maximal 2 Monate aufbewahrt.

Benachrichtigung des Verlierers

Sie werden von uns automatisch benachrichtigt, wenn eine Fundsache Name und Anschrift des Eigentümers enthält oder Name und Anschrift von uns ermittelt werden können.

Abholung

Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung von Ihnen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
  • bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel
  • eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte
  • die Kostenerstattung in Bargeld
Kostenerstattung

Für die Aufbewahrung der Fundsachen entstehen uns Kosten, z.B. für Lagerung und Versicherung. Hierfür wird eine Pauschale von 10 % des Schätzwertes, mindestens jedoch 5,50 € erhoben.

Fundfahrräder

Zuständig für die Verwaltung und Rückgabe von gefundenen Fahrrädern in Erlangen ist das „Projekt Bike“, das als Teil des Eigenbetriebs EJC (Erlanger Job Center) der Stadt Erlangen vollumfänglich angehört.

Unser Ziel ist es, verloren gegangene Fahrräder wieder mit ihren Besitzern zu vereinen und damit einen Beitrag zur Sicherheit und Mobilität in Erlangen zu leisten.

Vorgehensweise bei einem Fundfahrrad:

1. Abgabe des Fundfahrrads:

  • Wenn Sie ein Fundfahrrad finden und kein Interesse am Erwerb haben, können Sie das Fahrrad beim Jobcenter abgeben.
  • Nach Abgabe wird die Rahmennummer zur Überprüfung, ob ein Diebstahl vorliegt, an die Polizei Erlangen gesandt.
  • Ist die Überprüfung negativ, verbleibt das Fahrrad für die Dauer von 6 Monaten beim Jobcenter, bevor es versteigert wird.


2. Interesse des Finders am Fundfahrrad:

  • Hat der Finder Interesse am Fahrrad, muss dieses von der Polizei vor Ort überprüft werden.
  • Das Fahrrad wird für die Dauer von 6 Monaten im Sachfahndungsbestand ausgeschrieben, falls der rechtmäßige Eigentümer auftaucht.
  • Alle relevanten Daten werden aufgenommen und das Fahrrad kann beim Finder hinterstellt werden, wodurch die Verwahrungsgebühr von 20 Euro beim Jobcenter entfällt
  • Nach Ablauf der 6 Monate erhält der Finder von der Stadt Erlangen ein Schreiben zur Eigentumsübertragung. Erst dann darf der Finder das Fahrrad nutzen.

3. Mitteilung eines Fundfahrrades:

  • Wird ein Fundfahrrad gemeldet, holt das Jobcenter dieses innerhalb von 2 Tagen nach vorheriger Überprüfung durch die Polizei ab.


Bitte beachten Sie, dass jeder Fahrradfund oder -verlust bei der entsprechenden Polizeiinspektion gemeldet werden muss. Dies ist wichtig, um verlorene Fahrräder mit ihren rechtmäßigen Besitzern in Verbindung zu bringen. Die Abgabe von Fundfahrrädern bei der Polizei sollte die absolute Ausnahme sein, außer es handelt sich um hochwertige, unversperrte Fahrräder. Die Polizei verfügt nicht über die Kapazitäten zur Verwahrung.

Kontaktieren Sie die Fahrradwerkstatt „Projekt Bike“ für weitere Informationen oder um ein verlorenes Fahrrad zu melden.

Kontakt:

STADT ERLANGEN
Erlanger Jobcenter
Fahrradwerkstatt „Projekt BIKE“ | Fundfahrrad

Alfred-Wegener-Straße 11  | 91052 Erlangen
Telefon: 09131 92 00 55 52

Fundtiere

Fundtiere werden vom Tierschutzverein Erlangen und Umgebung e.V. aufgenommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Tierheims und bei der Geschäftsstelle.


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