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Basiskonto - jeder hat nun ein Recht darauf

geldstapel bearb800Kontoauszüge abholen, bargeldlos bezahlen, eine Überweisung vornehmen oder einen Dauerauftrag einrichten - für die meisten Menschen sind dies ganz gewöhnliche Vorgänge im Leben. Immernoch gibt es aber Menschen, die kein eigenes Girokonto haben und somit von vielen Dingen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen sind. Arbeitsverträge oder Mietverträge ohne Girokonto abschließen zu wollen, war bis heute fast unmöglich.

Seit Jahrzehnten wurde z.B. durch die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung versucht, ein Recht auf ein Girokonto in unseren Gesetzen zu verankern. Seit dem 19. Juni 2016 ist es jetzt endlich soweit, das „Girokonto für jedermann“ ist Gesetz. Die Schuldnerberatungsstelle freut sich sehr, dass nun jeder am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schuldnerberatungsstelle beraten gerne zu Fragen rund um das Thema „Girokonto“ und „Pfändungsschutzkonto“.

Für mehr Informationen und zu Kontaktmöglichkeiten der Schuldnerberatung klicken Sie bitte hier oder im Menü unter "Beratung und Hilfe".

In einem kurzen Filmbeitrag des Bayerischen Rundfunks werden die Änderungen ebenfalls dargestellt. Für das Videos klicken Sie bitte hier.