Interne Meldestelle
Für Beschwerden von Mitarbeitenden und externen Hinweisgebenden hat der Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. eine unparteiische, unabhängige und nicht an Weisungen gebundene interne Meldestelle eingerichtet.
Ziel der Einrichtung der internen Meldestelle ist einerseits, Mitarbeitenden ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der Gleichstellung und Gleichbehandlung ernst nimmt und damit die Möglichkeit gibt, Beschwerden zu äußern.
Andererseits wollen wir mit der Einrichtung der internen Meldestelle erreichen, Risiken und Schäden für den Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. und Personen zu vermeiden sowie uns im Compliance Bereich stetig zu verbessern. Daher sind wir offen für Hinweise, sollten Sie der Meinung sein, dass gesetzliche Verstöße vorliegen.
Für Ihre Meldung bzw. Beschwerde können Sie
- den Meldebogen verwenden, diesen ausdrucken und per E-Mail an meldestelle@caritas-erlangen.de senden, in den Haus-Briefkasten des Caritasverbandes für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. einwerfen oder per Post an uns schicken.
- Kontakt mit uns oder – als Mitarbeitende*r des Caritasverbandes für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V. – der Mitarbeitervertretung (MAV) aufnehmen und Ihre Meldung bzw. Beschwerde mündlich, telefonisch oder persönlich bei der Meldestelle vortragen. Die interne Meldestelle ist während der üblichen Geschäftszeiten zwischen 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Die Ausübung Ihres Beschwerde-/Melderechts ist mit keinerlei nachteiligen Konsequenzen, wie Repressalien, ungerechter Behandlung, Kündigung o.ä. verbunden.
Diese Zusicherung findet keine Anwendung, wenn durch den*die Hinweisgebende*n wissentlich falsche Angaben gemacht werden oder der*die Hinweisgebende selbst auf irgendeine Weise in den gemeldeten Vorfall verwickelt ist.
Wir nehmen Ihre Meldung bzw. Beschwerde ernst und behandeln diese so vertraulich wie möglich.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen selbstverständlich auch andere Stellen zur Geltendmachung Ihrer Meldungen bzw. Beschwerden offenstehen. Explizit weisen wir auf den Kontakt zur Mitarbeitervertretung sowie externe Meldestellen z.B. im Rahmen des HinSchuG hin. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an die interne Meldestelle.
Mario Rommel
Beauftragter der Meldestelle
- Hinweisgeberstelle beim Bundesamt für Justiz
- Hinweisgeberstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Hinweisgeberstelle beim Bundeskartellamt
- Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union I
- Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union II