Mitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) der Beratung und Verwaltung der Caritas Erlangen setzt sich engagiert für die Belange unserer Mitarbeitenden ein. Einmal im Monat treffen wir uns, um aktuelle Anliegen, Fragen und Ziele zu beraten und gemeinsame Projekte voranzubringen.

Unsere Aufgaben umfassen die Teilnahme an Fortbildungen, die Förderung des allgemeinen Wohlbefindens der Mitarbeitenden sowie die Beratung mit der Geschäftsführung und der Personalabteilung. Ein Höhepunkt unserer Aktivitäten ist die jährliche Mitarbeiterversammlung, bei der wir die Anliegen aller Kolleginnen und Kollegen aufgreifen und gemeinsam Lösungen entwickeln.

Wir stehen für offene Kommunikation und einen fairen Blick. Das Klima und die Zusammenarbeit innerhalb der MAV werden von allen Mitgliedern als konstruktiv und positiv wahrgenommen. So tragen wir dazu bei, dass die Caritas Erlangen ein guter und unterstützender Arbeitsplatz bleibt.

Caritasverband für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt/Aisch e.V.

Aufgaben der MAV

Die Aufgaben und Rechte der Mitarbeitervertretung sind sehr vielseitig.

Mitarbeitervertretungsordnung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) der Caritas Erlangen basiert auf den Bestimmungen der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Gemäß § 27 MAVO ist der Dienstgeber verpflichtet, die MAV umfassend zu informieren. Dies beinhaltet:

  • Stellenausschreibungen:
    Der Dienstgeber muss die MAV über alle Stellenausschreibungen informieren. So können wir sicherstellen, dass die Besetzungsverfahren transparent und fair ablaufen.

  • Entscheidung und Behandlung von Anregungen oder Beschwerden:
    Die MAV wird über alle eingegangenen Anregungen oder Beschwerden und die entsprechenden Entscheidungen und Maßnahmen informiert. Dies ermöglicht es uns, die Interessen der Mitarbeitenden effektiv zu vertreten.

  • Jährlicher Bericht über die wirtschaftliche Situation und deren Auswirkungen:
    Einmal im Jahr erhalten wir einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der Einrichtung und deren Auswirkungen auf die Mitarbeitenden. Diese Information ist essentiell, um die langfristige Planung und Sicherheit zu gewährleisten.

  • Jährlicher Bericht über das Personal- und Sozialwesen:
    Ebenfalls jährlich wird die MAV über den Zustand und die Entwicklung des Personal- und Sozialwesens informiert. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung und soziale Leistungen.

Diese regelmäßigen Informationspflichten des Dienstgebers stellen sicher, dass die MAV ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen und die Interessen der Mitarbeitenden optimal vertreten kann.

Rechte der MAV

Die Mitarbeitervertretung (MAV) der Caritas Erlangen hat gemäß § 29 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) das Recht auf Anhörung und Mitberatung in verschiedenen wichtigen Angelegenheiten. Diese Rechte sind zentral für die Sicherstellung einer fairen und transparenten Arbeitsumgebung. Die MAV ist bei folgenden Punkten beteiligt:

  • Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit:
    Die MAV wird zu Maßnahmen der internen Kommunikation und Kooperation angehört und kann mitberaten, um ein konstruktives Arbeitsklima zu fördern.
  • Pausen und Arbeitszeitregelungen:
    Die MAV hat ein Mitspracherecht bei der Festlegung von Pausen- und Arbeitszeitregelungen, um sicherzustellen, dass diese den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht werden.
  • Hausordnung:
    Bei Änderungen oder Neuerungen in der Hausordnung wird die MAV angehört, um sicherzustellen, dass die Regelungen fair und nachvollziehbar sind.
  • Regelungen zum vorzeitigen Ruhestand:
    Die MAV berät bei Regelungen, die den vorzeitigen Ruhestand betreffen, um gerechte und transparente Entscheidungen zu unterstützen.
  • Änderungen bei Arbeitsmethoden, -leistung und -ablauf:
    Die MAV wird bei Änderungen in Arbeitsmethoden, -leistungen und -abläufen einbezogen, um die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
  • Grundsätze zur Arbeitsplatzgestaltung:
    Die MAV hat Mitberatungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, um ergonomische und sicherheitstechnische Aspekte zu gewährleisten.
  • Schließung, Zusammenlegung, Einschränkung und Verlegung von Einrichtungen:
    Bei strukturellen Veränderungen wie Schließungen, Zusammenlegungen oder Verlegungen von Einrichtungen wird die MAV angehört und einbezogen.


Zusätzlich hat die MAV auch ein Mitspracherecht bei Kündigungen:

  • Ordentliche Kündigung (§ 30)
  • Außerordentliche/fristlose Kündigung (§ 31)


Zu all diesen Punkten hat die MAV zudem ein Vorschlagsrecht, um proaktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Sicherung der Mitarbeitendenrechte beizutragen.

Zustimmungen der MAV

Die Zustimmung der Mitarbeitervertretung (MAV) der Caritas Erlangen ist in einer Vielzahl von wichtigen Angelegenheiten notwendig, um die Interessen und das Wohl der Mitarbeitenden zu schützen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einstellungen, Eingruppierungen, Änderungen der Tätigkeit und Ruhestand:
    Jede Einstellung, die Eingruppierung neuer Mitarbeitender, Änderungen in der Tätigkeit und der Übergang in den Ruhestand erfordern die Zustimmung der MAV. Dies stellt sicher, dass diese Prozesse fair und transparent ablaufen.
  • Angelegenheiten der Dienststelle:
    Die MAV muss bei verschiedenen organisatorischen und betrieblichen Entscheidungen zustimmen, darunter:
    • Arbeitszeitregelungen und Urlaubsregelungen
    • Planung und Durchführung von Veranstaltungen
    • Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Einrichtungen
    • Beurteilungsrichtlinien
    • Technische Einrichtungen zur Überwachung der Arbeitszeit (gemäß § 36 MAVO)


Darüber hinaus hat die MAV grundsätzlich das Recht, Anträge zu stellen oder Dienstvereinbarungen vorzulegen. Dies ermöglicht es der MAV, proaktiv zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeitenden beizutragen.

Um eine kontinuierliche und konstruktive Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollen regelmäßige Gespräche zwischen der MAV und der Geschäftsleitung stattfinden. Diese Gespräche dienen dazu, den Dienstbetrieb, die Dienstgemeinschaft sowie allgemeine Anregungen und Erfahrungen zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Durch diese Mitbestimmungsrechte und die aktive Kommunikation trägt die MAV wesentlich dazu bei, dass die Caritas Erlangen ein fairer und transparenter Arbeitgeber bleibt.

Mitglieder der MAV

Gem. Wahlprotokoll vom 05.07.2021 sind gewählte Mitglieder der MAV:

Susanne Giering | Soziale Beratung
Bettina Pöschl | Verwaltung
Michaela Königseder | SpDi
Alexander Maßen | EB
Christian Stark | Soziale Beratung